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CarSharing-Definition des bcs

CarSharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Dienstleistung CarSharing steht im Rahmen der Halterhaftung allen offen, sofern die - diskriminierungsfrei und transparent gestalteten - Voraussetzungen für die Teilnahme erbracht sind. Die Nutzung erfolgt über eine rahmenvertragliche Regelung, einzelvertragliche Regelungen vor jeder Fahrt entfallen.

CarSharing-Fahrzeuge werden entsprechend der Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer dezentral, nah an Wohn- und Arbeitsorten sowie ÖPNV-nah zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und von den Kundinnen und Kunden eigenständig (ohne Zutun durch Personal des Anbieters) abgeholt und zurückgegeben werden. Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe ist rund um die Uhr möglich.

Die Fahrzeugnutzung wird nach einem Zeit- und/oder Kilometertarif inklusive fahrleistungsabhängiger Betriebskosten berechnet. Das Fahrzeug dient der Kurzzeitmiete, was bedeutet, dass die Mindestnutzungsdauer maximal eine Zeitstunde beträgt. Der Stundenpreis darf ein Achtel des Tagespreises nicht überschreiten.

Der Bundesverbands CarSharing e.V. und seiner Mitglieder bekennen sich über diese reine Begriffsbestimmung hinaus zur verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzung des CarSharing. Sie legen deshalb in ihrer CarSharing-Definition zusätzlich fest:

"Die CarSharing-Organisationen bieten ihr Dienstleistungsprodukt als integrierten Baustein im Umweltverbund (Bus, Bahn, Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen) an. CarSharing hat somit eine sowohl den Öffentlichen Verkehr ergänzende und stärkende als auch die Umwelt und das kommunale Verkehrssystem entlastende, individuell gestaltbare Mobilität zum Ergebnis. Die Anbieter zielen darauf, durch Erreichen eines größeren Marktvolumens diesen Effekt noch weiter zu verstärken."

 

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PDF: CarSharing-Definition des Bundesverband CarSharing e.V.