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5. März 2020

Bundesrat beschließt StVO-Novelle: Carsharinggesetz kann endlich vollständig umgesetzt werden

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, welche die Bundesregierung im vergangenen Herbst eingebracht hatte. Neben zahlreichen anderen Neuregelungen werden mit dieser StVO-Novelle auch neue Regelungen für CarSharing getroffen.

Damit wird das bereits 2017 verabschiedete Carsharinggesetz (CsgG) der Bundesregierung nun endlich vollständig im öffentlichen Straßenraum umsetzbar. Vorbehaltlich der - von Bundesverkehrsminister Scheuer bereits angekündigten - Zustimmung durch die Bundesregierung kann die StVO-Novelle in Kürze in Kraft treten. Sowohl für das CarSharing als auch für die Verkehrswende ist dies ein wichtiger Schritt nach vorn.

Wichtigster Punkt für das CarSharing in der neuen StVO: Es gibt nun offizielle CarSharing-Schilder. Stellplätze für stationsbasierte Fahrzeuge können damit endlich amtlich beschildert werden.
Auch nicht zugeordnete Stellplätze für free-floating CarSharing können mit Hilfe der neuen Schilder erstmals eingerichtet werden.

Zudem führt die StVO-Novelle folgende neue Regelungen für CarSharing ein:

  • CarSharing-Fahrzeuge werden mit einer amtlichen Plakette gekennzeichnet, die innen an der Windschutzscheibe angebracht sein muss.
  • CarSharing-Stellplätze können auch in Parkraumbewirtschaftungs- und Bewohnerparkzonen eingerichtet werden.
  • CarSharing-Fahrzeuge können durch Beschilderung oder durch Anordnung auf Parkautomaten von den Parkgebühren oder der Nutzung einer Parkscheibe in Parkraumbewirtschaftungszonen befreit werden.

Der bcs hatte zusätzlich gefordert, dass auch eine Regelung für das Parken von CarSharing-Fahrzeugen in Bewohnerparkzonen in der StVO verankert wird. Der Bundesverkehrsminister hatte diese Forderung jedoch ignoriert.

Hier haben die Länder im Bundesrat nun gehandelt: Durch ein Zusatzzeichen zu Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) bzw. zu Zeichen 290.1 (Beginn eingeschränkte Halteverbotszone) kann auch das Parken von CarSharing-Fahrzeugen in Bewohnerparkzonen erlaubt werden. Diese Möglichkeit ist ein wichtiger Baustein für die Gleichbehandlung von CarSharing und privatem Pkw in Bewohnerparkzonen.

Zudem hat der Bundesrat neu beschlossen, dass das unberechtigte Parken auf einem CarSharing-Stellplatz in Zukunft 55 Euro kosten soll. Die Höhe dieses Bußgeldes entspricht anderen Parkvergehen, wie etwa dem Parken auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe oder in Feuerwehrzufahrten.

Nicht beschlossen hat der Bundesrat die Aufweitung der Gebührenspanne für Bewohnerparkausweise auf bis zu 240 EUR pro Jahr. Dies hatte der Verkehrsausschuss des Bundesrates zwar vorgeschlagen, Bundesverkehrsminister Scheuer hatte im Vorfeld der Abstimmung aber damit gedroht, die StVO-Novelle nicht zu verkünden, wenn die Länder einem solchen Änderungsantrag zustimmen würden.

Der bcs hingegen hätte diesen Schritt begrüßt, da eine angemessene Bepreisung des Parkens in Bewohnerparkzonen das CarSharing als effizientere Alternative zum privaten Pkw attraktiver gemacht hätte.

Bundesverkehrsminister Scheuer hat in Aussicht gestellt, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selber festzulegen. Dies soll durch Streichen der entsprechenden Stellen in einer weiteren StVO-Novelle Ende 2020 nachgeholt werden.

Autor: Michael Ziesak